Bei einem Test von Datenschützern sind Missstände in einem Krankenhaus aufgefallen, was nun zur Folge hat, dass 400.000,00 Euro bezahlt werden sollen.
Abhängig von der Perspektive kann man nun argumentieren, dass hierbei „nur“ falsche Profile für Nutzer verwendet worden sind und die Strafe viel zu hoch ist, oder das ein Risiko „bewusst“ eingegangen worden ist und dies angemessen zu sein scheint… Unabhängig von den Gründen offenbart diese Schlagzeile zumindest, dass hinter der DSGVO wohl mehr steckt, als mancher geglaubt hat. Es bleibt spannend wie sich das weiterhin entwickelt.
Und nun an dieser Stelle einmal ein ganz besonderer Hinweis auf Artikel 32 Abs. 1 D der DSGVO, in diesem wird: „ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung“ gefordert.
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